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   VG Oldenburg, 21.08.2023 - 7 B 2315/23   

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VG Oldenburg, 21.08.2023 - 7 B 2315/23 (https://dejure.org/2023,26688)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 21.08.2023 - 7 B 2315/23 (https://dejure.org/2023,26688)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 21. August 2023 - 7 B 2315/23 (https://dejure.org/2023,26688)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AsylG § 34; AsylG § 36; AsylG § 71a; AsylG § 75; RL 2013/32/EU; RL 2013/32/EU Art. 2 lit. q; VwGO § 94
    Abschiebungsandrohung; Acte clair; einstweiliger Rechtsschutz; Ernstliche Zweifel; Folgeantrag; Vorabentscheidungsverfahren; Zweitantrag; Einstweiliger Rechtschutz gegen Ablehnung von Asylzweitanträgen - Folgen etwaiger Europarechtswidrigkeit des § 71a AsylG

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (56)

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2019 - 9 LB 93/18

    "faktischer Iraner"; "real risk"; Abschiebung; Afghanistan; allgemeine Gewalt;

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.08.2023 - 7 B 2315/23
    § 60 Abs. 5 AufenthG hat absoluten Charakter und gilt daher auch für den Fall, dass die Art. 3 EMRK widersprechenden Bedingungen nicht von staatlichen Akteuren (oder nichtstaatlicher Akteure hinsichtlich derer i. S. d. §§ 4 Abs. 3 Satz 1 AsylG, 3c AsylG eine Zurechnung erfolgt) herrührt, sondern ganz oder in erster Linie auf Armut oder auf fehlende staatliche Mittel beim Umgang mit Naturereignissen (BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - 10 C 13/12 -, Rn. 25, juris; Nds. OVG, Urteil vom 29. Januar 2019 - 9 LB 93/18 -, Rn. 42, juris).

    Dagegen ist das für Art. 3 EMRK erforderliche Mindestmaß an Schwere bei von nichtstaatlichen Akteuren ausgehenden Gefahren nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erst dann erreicht, wenn die Abschiebung einer schwerkranken Person zu einer ernsthaften, schnellen und irreversiblen Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Betroffenen führen würde, der ein schweres intensives Leiden oder eine erhebliche Verringerung der Lebenserwartung zur Folge hätte (EGMR, Urteil vom 13. Dezember 2016 - 41738/10 [Paposhvili/Belgien], Rn. 183 ff., beck-online; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2018 - A 11 S 316/17 -, Rn. 172, 392, juris; Nds. OVG, Urteil vom 29. Januar 2019 - 9 LB 93/18 -, Rn, 47, juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof definieren das Mindestmaß an Schwere für von nichtstaatlichen Akteuren ausgehenden Gefahren in dem Sinne, dass dieses gegeben ist, wenn der Ausländer seinen existenziellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach findet oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhält (BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10/21 -, Rn. 15, juris; BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 45/18 -, Rn. 12; Bayerischer VGH, Urteil vom 21. November 2018 - 13a B 18.30632 -, Rn. 27, juris; so wohl auch Nds. OVG, Urteil vom 29. Januar 2019 - 9 LB 93/18 -, Rn. 51, juris).

    Unabhängig von diesen begrifflichen Nuancierungen besteht Einigkeit, dass bei Gefahren, die von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen und die auf die allgemeine humanitäre Lage zurückzuführen sind, erhöhte Anforderungen an das Mindestmaß der Schwere zu stellen sind und ein "sehr hohes" Schädigungsniveau bzw. Gefahrenniveau erforderlich ist, die humanitären Gründe müssen "zwingend" sein (Nds. OVG, Urteil vom 29. Januar 2019 - 9 LB 93/18 -, Rn. 51, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 21. November 2018 - 13a B 18.30632 -, Rn. 27, juris).

  • VG Minden, 28.10.2022 - 1 K 1829/21

    Israel: Vorabentscheidungsverfahren wegen mitgliedstaatsübergreifender Anwendung

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.08.2023 - 7 B 2315/23
    Aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts Minden (Beschluss vom 28. Oktober 2022 - 1 K 1829/21.A) ist zur gegenständlichen Frage derzeit ein Vorabentscheidungsverfahren bei dem Europäischen Gerichtshof anhängig (EuGH, C-123/23).

    Der dort verwendete Begriff des Folgeantrags, der voraussetzt, dass "in demselben Mitgliedstaat" weitere Angaben vorgebracht werden oder ein Folgeantrag gestellt wird, ist insofern lediglich eine Regelung für den besonderen Fall von im selben Mitgliedstaat gestellten Folgeanträgen (VG Minden, Beschluss vom 28. Oktober 2022 - 1 K 1829/21.A -, Rn. 71, juris).

    (3) Die aufschiebende Wirkung ist auch nicht deswegen anzuordnen, weil das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschluss vom 1. August 2023 - 1 C 19/22) ein Hauptsacheverfahren im Hinblick auf das beim EuGH anhängige Vorlageverfahren zur gegenständlichen Frage (EuGH, Rechtssachen C-123/23 und C-202/23; Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Minden vom 28. Oktober 2022 - 1 K 1829/21.A - und - 1 K 4316/21.A) ausgesetzt hat.

    Dass es sich hierbei um unterschiedliche Maßstäbe handelt, zeigt sich auch eindrücklich an dem Umstand, dass das gegenständlich nach Art. 267 AEUV vorlegende Gericht, das Verwaltungsgericht Minden, im Vorlagebeschluss geäußert hat, dass die Unionsrechtskonformität offen sei, damit kein "acte clair" mehr gegeben sei, selbst aber ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass die Vorschrift des § 71a AsylG seiner Auffassung nach unionsrechtskonform ist (VG Minden, Beschluss vom 28. Oktober 2022 - 1 K 1829/21.A -, Rn. 68 ff., juris).

  • BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21

    Grundsätzlich kein Abschiebungsschutz bei Existenzsicherung für absehbare Zeit

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.08.2023 - 7 B 2315/23
    Dies entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10/21 -, Rn. 13, juris; BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 1 B 2.19 - Rn. 6, juris; BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 -, Rn. 22, juris), wobei ein gewisser Grad an Mutmaßung dem präventiven Schutzzweck des Art. 3 EMRK immanent ist (BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10/21 -, Rn. 14, juris).

    Sind die schlechten humanitären Bedingungen im Abschiebungszielstaat auf nichtstaatliche Akteure zurückzuführen, ist ein strenger Maßstab anzulegen und ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG kann nur in ganz besonderen Ausnahmefällen, in denen humanitäre Gründe zwingend gegen eine Abschiebung sprechen, zu einem Verstoß gegen Art. 3 EMRK führen (EGMR, Urteil vom 13. Dezember 2016 - 41738/10 [Paposhvili/Belgien], Rn. 183 ff., beck-online; BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10/21 -, Rn. 15, juris; BVerwG, Urt. v. 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 -, Rn. 25, juris; Nds. OVG, Urteil vom 24. September 2019 - 9 LB 136/19 - Rn. 110, juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof definieren das Mindestmaß an Schwere für von nichtstaatlichen Akteuren ausgehenden Gefahren in dem Sinne, dass dieses gegeben ist, wenn der Ausländer seinen existenziellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach findet oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhält (BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10/21 -, Rn. 15, juris; BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 45/18 -, Rn. 12; Bayerischer VGH, Urteil vom 21. November 2018 - 13a B 18.30632 -, Rn. 27, juris; so wohl auch Nds. OVG, Urteil vom 29. Januar 2019 - 9 LB 93/18 -, Rn. 51, juris).

  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.08.2023 - 7 B 2315/23
    Maßgebend ist, ob unter Berücksichtigung aller Umstände ernsthafte Gründe für die Annahme nachgewiesen sind, dass der Betroffene im Fall seiner Abschiebung tatsächlich Gefahr liefe, einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt zu werden (EGMR, Urteil vom 28. Juni 2011 - 8319/07 [Sufi und Elmi/Vereinigtes Königreich], Rn. 212, beck-online).

    Die Misshandlung muss ein - nach dem jeweiligen Einzelfall zu beurteilendes - Mindestmaß an Schwere aufweisen (EGMR, Urteil vom 28. Juni 2011 - 8319/07 [Sufi und Elmi/Vereinigtes Königreich], Rn. 213, beck-online).

    Ob die Behandlung das geforderte Mindestmaß an Schwere erreicht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Dauer der Behandlung und ihren physischen und psychischen Auswirkungen sowie in einigen Fällen auch vom Geschlecht, dem Alter und dem Gesundheitszustand der betroffenen Person (EGMR, Urteile vom 21. Januar 2011 - 30696/09 [M.S.S./ Belgien und Griechenland], Rn. 219, beck-online und vom 28. Juni 2011 - 8319/07 u.a. [Sufi und Elmi/Vereinigtes Königreich], Rn. 213, beck-online).

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.08.2023 - 7 B 2315/23
    Erniedrigend ist demnach eine solche demütigende Behandlung, die es an Achtung für die Menschenwürde der Person fehlen lässt oder sie herabsetzt oder in ihr Gefühle der Angst, Beklemmung oder Unterlegenheit erweckt, die geeignet sind, den moralischen oder körperlichen Widerstand zu brechen (EGMR, Urteil vom 21. Januar 2011 - 30696/09 [M.S.S./Belgien und Griechenland], Rn. 220, beck-online).

    Ob die Behandlung das geforderte Mindestmaß an Schwere erreicht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Dauer der Behandlung und ihren physischen und psychischen Auswirkungen sowie in einigen Fällen auch vom Geschlecht, dem Alter und dem Gesundheitszustand der betroffenen Person (EGMR, Urteile vom 21. Januar 2011 - 30696/09 [M.S.S./ Belgien und Griechenland], Rn. 219, beck-online und vom 28. Juni 2011 - 8319/07 u.a. [Sufi und Elmi/Vereinigtes Königreich], Rn. 213, beck-online).

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.08.2023 - 7 B 2315/23
    Sind die schlechten humanitären Bedingungen im Abschiebungszielstaat auf nichtstaatliche Akteure zurückzuführen, ist ein strenger Maßstab anzulegen und ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG kann nur in ganz besonderen Ausnahmefällen, in denen humanitäre Gründe zwingend gegen eine Abschiebung sprechen, zu einem Verstoß gegen Art. 3 EMRK führen (EGMR, Urteil vom 13. Dezember 2016 - 41738/10 [Paposhvili/Belgien], Rn. 183 ff., beck-online; BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10/21 -, Rn. 15, juris; BVerwG, Urt. v. 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 -, Rn. 25, juris; Nds. OVG, Urteil vom 24. September 2019 - 9 LB 136/19 - Rn. 110, juris).

    Dagegen ist das für Art. 3 EMRK erforderliche Mindestmaß an Schwere bei von nichtstaatlichen Akteuren ausgehenden Gefahren nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erst dann erreicht, wenn die Abschiebung einer schwerkranken Person zu einer ernsthaften, schnellen und irreversiblen Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Betroffenen führen würde, der ein schweres intensives Leiden oder eine erhebliche Verringerung der Lebenserwartung zur Folge hätte (EGMR, Urteil vom 13. Dezember 2016 - 41738/10 [Paposhvili/Belgien], Rn. 183 ff., beck-online; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2018 - A 11 S 316/17 -, Rn. 172, 392, juris; Nds. OVG, Urteil vom 29. Januar 2019 - 9 LB 93/18 -, Rn, 47, juris).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16

    Den Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes müssen die Gerichte

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.08.2023 - 7 B 2315/23
    Dies bedeutet mit anderen Worten, dass das Fehlen eines "acte clair" nicht automatisch dazu führt, dass ernstliche Zweifel an der Unionsrechtskonformität gemäß § 36 Abs. 4 Satz 1 AsylG anzunehmen wären (so aber im Ergebnis OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. April 2023 - 4 R 87/23 -, Rn. 3, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 6 AS 22.31155 -, Rn. 6, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Januar 2023 - 19 B 1030/22.A -, Rn. 5, juris; im Gegensatz dazu indes BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 17. Januar 2017 - 2 BvR 2013/16 -, Rn. 18, juris: "Stellt sich bei dieser Rechtsprüfung jedoch eine Frage, die im Hauptsacheverfahren voraussichtlich eine Vorlage des dann letztinstanzlich entscheidenden Gerichts an den EuGH erfordert, so lassen sich weder - ohne Weiteres - ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit verneinen, noch kann die offensichtliche Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts bejaht werden").

    Auch insofern nach der Rechtsprechung des Eufach0000000005s in Bezug auf asylrechtliche Eilverfahren ein Überwiegen des Suspensivinteresses bei einer unionsrechtlich nicht geklärten Rechtsfrage anzunehmen ist, wenn besondere, in der Person des Asylbewerbers liegende Gründe dazu führen, dass es für diese unzumutbar erscheint, nach einer ablehnenden Entscheidung das Asylverfahren in Deutschland weiter zu betreiben (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2017 - 2 BvR 2013/16 -, Rn. 19, juris zu einer Rücküberstellung im Rahmen des Dublin-Verfahrens), rechtfertigt dies mangels Vorliegen solcher besonderen Gründe keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung.

  • EGMR, 29.01.2013 - 60367/10

    S.H.H. v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.08.2023 - 7 B 2315/23
    Auf einen staatlichen Akteur oder auf entsprechende Konfliktparteien sind die humanitären Bedingungen insbesondere dann noch zurückzuführen, wenn diese wahllos solche Methoden der Kriegsführung anwenden, die zu einer humanitären Beeinträchtigung führen sowie wenn internationalen Hilfsorganisationen die Arbeit verweigert wird (EGMR, Urteil vom 29. Januar 2013 - 60367/10 [S.H.H./Vereinigtes Königreich], Rn. 91, beck-online).

    In diesen Fällen gilt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein weniger strenger Maßstab, nämlich, dass die Fähigkeit des Antragsstellers geprüft werden muss, für seine grundlegendsten Bedürfnisse wie Nahrung, Hygiene und Unterkunft zu sorgen sowie seine Anfälligkeit für Misshandlungen und die Aussicht auf eine Verbesserung seiner Lage innerhalb eines angemessenen Zeitraums (EGMR, Urteil vom 29. Januar 2013 - 60367/10 [S.H.H./Vereinigtes Königreich], Rn. 77, 99, beck-online).

  • VGH Bayern, 21.11.2018 - 13a B 18.30632

    Abschiebungsverbot: Berücksichtigung anerkannt schutzberechtigter

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.08.2023 - 7 B 2315/23
    Das Bundesverwaltungsgericht und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof definieren das Mindestmaß an Schwere für von nichtstaatlichen Akteuren ausgehenden Gefahren in dem Sinne, dass dieses gegeben ist, wenn der Ausländer seinen existenziellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach findet oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhält (BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10/21 -, Rn. 15, juris; BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 45/18 -, Rn. 12; Bayerischer VGH, Urteil vom 21. November 2018 - 13a B 18.30632 -, Rn. 27, juris; so wohl auch Nds. OVG, Urteil vom 29. Januar 2019 - 9 LB 93/18 -, Rn. 51, juris).

    Unabhängig von diesen begrifflichen Nuancierungen besteht Einigkeit, dass bei Gefahren, die von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen und die auf die allgemeine humanitäre Lage zurückzuführen sind, erhöhte Anforderungen an das Mindestmaß der Schwere zu stellen sind und ein "sehr hohes" Schädigungsniveau bzw. Gefahrenniveau erforderlich ist, die humanitären Gründe müssen "zwingend" sein (Nds. OVG, Urteil vom 29. Januar 2019 - 9 LB 93/18 -, Rn. 51, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 21. November 2018 - 13a B 18.30632 -, Rn. 27, juris).

  • VGH Bayern, 08.12.2021 - 15 ZB 21.31689

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Asylverfahren (Libanon,

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.08.2023 - 7 B 2315/23
    Im Ergebnis kommt es auf eine Würdigung des Einzelfalls, zu berücksichtigen ist auch bei schlechter humanitärer Lage z.B. das Bestehen eines hinreichend tragfähigen und erreichbaren familiären oder sozialen Netzes, eine finanzielle oder materielle Unterstützung durch Dritte oder ein ausreichendes Vermögen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 15 ZB 21.31689 -, Rn. 9, juris),.

    Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe ist trotz der wirtschaftlichen und humanitären schlechten Lage voraussichtlich nicht davon auszugehen, dass diese Lage im Libanon ganz generell einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK begründet (so bereits Bayerischer VGH, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 15 ZB 21.31689 -, Rn. 21, juris; VG des Saarlandes, Urteil vom 17. April 2023 - 3 K 84/23 -, Rn. 16 juris; VG Stade, Urteil vom 30. März 2022 - 6 A 1109/19 - n.v.; VG Oldenburg, Urteil vom 22. März 2022 - 13 A 8908/17 - n. v.).

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

  • VGH Bayern, 26.01.2023 - 6 AS 22.31155

    Unzulässiger Asylantrag, Abschiebungsandrohung, Zweitantrag, unionsrechtlich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2023 - 19 B 1030/22

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 4 R 87/23

    Vereinbarkeit des § 71a AsylG mit Art. 33 Abs. 2 Buchst. d) und Art. 2 Buchst. q)

  • EuGH, 20.05.2021 - C-8/20

    Ein Antrag auf internationalen Schutz kann nicht mit der Begründung als

  • EuGH - C-123/23 (anhängig)

    Khan Yunis

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

  • EuGH, 09.09.2021 - C-18/20

    Das Unionsrecht steht dem entgegen, dass ein Folgeantrag auf internationalen

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12

    Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 47.20

    Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots bei

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2019 - 11 S 2996/19

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen ein an eine Abschiebung

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

  • BVerfG, 03.03.2000 - 2 BvR 39/98

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines libanesischen Asylbewerbers

  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1600/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Asylverfahren wegen Verletzung des

  • BVerwG, 13.02.2019 - 1 B 2.19

    Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S. des § 60 Abs.

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2019 - 9 LB 136/19

    Wahrscheinlichkeit einer Gruppenverfolgung von Yeziden in dem Distrikt Sindjar in

  • BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der

  • EuGH, 19.09.2017 - C-438/17

    Magamadov - Beschleunigtes Verfahren

  • VG Arnsberg, 23.02.2016 - 5 L 242/16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Drohens der politischen Verfolgung

  • BVerwG, 07.07.2021 - 8 C 5.20

    Verpflichtung des Verwaltungsgerichts zur Überprüfung des mit der erneuten

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 11 ME 117/21

    Abstrakte Gefahr; Anhörung; Darlegungs- und Beweislast; Fahrtenbuch; konkrete

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2022 - 9 A 322/19

    Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf den Irak;

  • VG Freiburg, 24.11.2017 - A 2 K 7807/17

    Berücksichtigung der Situation international Schutzberechtigter nach Abschluss

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2023 - 4 LB 246/19

    Albinismus; Asyl; wirtschaftliches Existenzminimum; Flüchtlingseigenschaft;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2013 - 2 S 1321/13

    Aussetzung des Verfahrens bei anhängigem Vorabentscheidungsverfahrens und Klärung

  • OVG Sachsen, 03.01.2022 - 6 A 1109/19

    Asylrecht; Tschetschenien; Antrag auf Zulassung der Berufung; geschiedene Frau

  • VG Berlin, 28.03.2019 - 23 L 103.19

    Eilantrag gegen Abschiebung nach Bulgarien

  • VG Düsseldorf, 13.08.2020 - 22 L 1466/20

    Überstellungsfrist behördliche Aussetzung der Vollziehung Unterbrechung

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.05.2023 - 4 LA 34/21

    Anwendung des Art. 15b RL 2011/95/EU und des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG bei

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

  • EuGH, 22.09.2022 - C-497/21

    Bundesrepublik Deutschland (Demande d'asile rejetée par le Danemark) - Vorlage

  • OVG Bremen, 03.11.2020 - 1 LB 28/20

    Zu den Voraussetzungen für das Vorliegen eines unzulässigen Zweitantrags i.S.d. §

  • BVerwG, 15.03.2007 - 6 C 20.06

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Beschlusses der

  • BVerfG, 14.05.2018 - 2 BvR 883/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet gegen die

  • OVG Sachsen, 27.07.2020 - 5 A 638/19

    Zweitantrag; Folgeantrag; Mitgliedsstaat

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2018 - 12 N 70.17

    Folgeantrag; mitgliedstaatübergreifender Folgeantrag; Unzulässigkeit; rechtliches

  • OVG Niedersachsen, 28.12.2022 - 11 LA 280/21

    "acte clair"; Asyl; Asylverfahrensrichtlinie; Divergenz; Folgeantrag;

  • VG Minden, 31.08.2021 - 1 L 547/21

    Acte clair Europäische Kommission Folgeantrag Unionsrecht, Vereinbarkeit mit

  • VG Minden, 28.10.2022 - 1 K 4316/21

    Ablehnung als unzulässig Antrag auf internationalen Schutz, weiterer

  • BVerwG, 01.08.2023 - 1 C 19.22

    Irak: Aussetzungsbeschluss bis zur Entscheidung des EuGHs

  • EuGH - C-202/23 (anhängig)

    Baabda

  • VG Düsseldorf, 28.06.2022 - 13 L 1373/22
  • VG Düsseldorf, 20.03.2024 - 22 L 497/24

    Systemische Mängel, Vorlagebeschluss EuGH, Aufnahmestopp, Aufnahmeverweigerung,

    Selbst wenn diese Frage und die weitere für den Fall der Verneinung dieser Frage dem Europäischen Gerichtshof mit dem vorgenannten Beschluss des OVG NRW vorgelegte Frage im vorliegenden Fall für die Erfolgsaussicht der Klage entscheidungserheblich sein sollten, so vermag eine noch mangelnde unionsrechtliche Klärung nur dann ein Überwiegen des Suspensivinteresses des Antragstellers zu begründen, wenn besondere, in der Person des Antragstellers liegende Gründe die Rücküberstellung nach Italien mit der Folge, dass das Hauptsacheverfahren in Deutschland von dort aus betrieben werden muss, unzumutbar erscheinen lassen, Vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2017 - 2 BvR 2013/16 -, juris, Rn. 19; vgl. auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Februar 2019 - 22 L 349/19.A -, juris, Rn. 4; Beschluss vom 13. August 2020 - 22 L 1466/20.A -, juris, Rn. 16 ff.; VG Aachen, Beschluss vom 7. Mai 2018 - 6 L 202/18.A -, juris, Rn. 61; VG Augsburg, Beschluss vom 5. Februar 2018 - 7 S 17.35640 -, juris, Rn. 37; VG Berlin, Beschluss vom 28. März 2019 - 23 L 103.19.A -, juris, Rn. 6; VG Bremen, Beschluss vom 18.12.2019 - 5 V 2644/19 -, juris, Rn. 41 f.; VG Cottbus, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 5 L 212/18.A -, juris, Rn. 22; VG Freiburg, Beschluss vom 24. November 2017 - 2 K 7807/17 -, juris, Rn. 43; VG Leipzig, Beschluss vom 7. April 2017 - 6 L 287/17.A -, juris, Rn. 18; VG Minden, Beschluss vom 13. August 2018 - 10 L 715/18.A -, juris, Rn. 61; VG Oldenburg, Beschluss vom 21. August 2023 - 7 B 2315/23 -, juris, Rn. 17; VG Wiesbaden, Urteil vom 11. Oktober 2018 - 7 K 184/18.WI.A -, juris, Rn. 92.
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